Kein Bewohnerparken mehr im Gebiet Au-Ost
Im Gewerbegebiet Au-Ost ist ab sofort kein Bewohnerparken mehr zulässig. Die Stadtverwaltung hat die entsprechende Beschilderung entfernt. Zugleich hat Oberbürgermeister Boris Palmer die Bewohnerparkregelung für dieses Gebiet aufgehoben und eine neue verkehrsrechtliche Anordnung für die Erhebung von Parkgebühren erlassen. „Mit diesen Maßnahmen haben wir den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen umgesetzt“, sagt OB Palmer. „Die allgemeine Parkraumbewirtschaftung in diesem Gebiet über Parkscheinautomaten oder das Handyparken ist weiterhin erforderlich und angemessen. Damit wirken wir Dauerparkern entgegen und die Stellplätze stehen denjenigen zur Verfügung, die in das Gewerbegebiet kommen, um dort zu arbeiten, einzukaufen oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.“
(Pressemitteilung Universitätsstadt Tübingen)
